„Wasser aus dem brauereieigenen Brunnen“
Alle Franziskaner Weissbier-Spezialitäten werden im Sinne der bayerischen Biertradition selbstverständlich
nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut.
Dabei werden nur ausgesuchte und
hochwertige Zutaten verwendet:
Hopfen und Malz stammen aus Anbaugebieten in Bayern, die spezielle obergärige
Hefe kommt aus der eigenen
Reinzucht und das Wasser aus dem brauereieigenen Brunnen.
Als Bier nach Bayrischer Brautradition trägt Franziskaner Weissbier somit das Zeichen „Geschütze geographische Angabe“. Die Vergabe des Zeichens ist durch die Europäische Gemeinschaft geregelt.
„Zum Brauen von Bier dürfen nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden“
Im Jahre 1516 von Herzog Wilhelm IV. von Bayern erlassen, ist das Reinheitsgebot die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift, die bis heute in Form des deutschen Biergesetzes Gültigkeit hat. Zum Brauen von Bier dürfen nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden.
Unter sorgfältigen hygienischen Bedingungen lassen sich alleine mit diesen drei Rohstoffen und der Hefe, die seit jeher beim Brauprozess beteiligt war, aber erst im 19. Jahrhundert entdeckt und im Lebensmittelrecht verankert wurde, erstklassige Biere herstellen.
Original Text:
„Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem
Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraut werden
sollen.“
(Herzog Wilhelm IV.)
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